Nähe zu Reichsbürger-Szene: Kein Ruhegehalt für pensionierte Lehrerin?

Schulrechtsfall

Lehrkräfte müssen für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen – dies gilt auch für beamtete Lehrkräfte im Ruhestand. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert seine Pension. Dies musste auch eine früher beamtete Lehrerin erfahren.

Der konkrete Fall

Eine ehemalige Lehrerin hatte sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt und das Gedankengut der sogenannten Reichsbürger-Bewegung verinnerlicht sowie aktiv nach außen getragen. Die ehemalige Beamtin war bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin vom Land beschäftigt. Etwa zehn Jahre später äußerte sich die Ruhestandsbeamtin in zwei Büchern sowie in mehreren Schreiben an Behörden und bekam dafür vom Land Rheinland-Pfalz eine Disziplinarklage.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Ruhegehalt wurde ihr zu Recht aberkannt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 11. März 2022 (AZ: 3 A 10615/21.OVG), wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins anwaltauskunft.de mitteilt:

Die Disziplinarkammer erkannte der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt ab. Sie habe sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt. Es komme nicht darauf an, ob sie der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehöre. Ihre Äußerungen seien jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet.

Die ehemalige Beamtin legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Sie machte unter anderem geltend, sie habe die vorgehaltenen Äußerungen als Wissenschaftlerin und "kritische Demokratin" getätigt. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies die Berufung zurück.

Pensionierte Lehrerin – Reichsbürgerin bekommt kein Ruhegehalt

In den Äußerungen kam geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck, so das Gericht. So sei darin in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem Scheinstaat beziehungsweise Nichtstaat und von einem angeblichen Unternehmen mit Firmenstrukturen die Rede.

Die frühere Lehrerin hatte einen ehemaligen Bundespräsidenten als "Geschäftsführer" und das demokratische Wahlsystem als "Partei-Wahldiktatur" bezeichnet. Für das Gericht hatte sie die Verfassungsordnung als "ungültig" abgelehnt. Hierdurch habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht verstoßen. Diese gehe auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus. Die Treuepflicht stelle einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar.

Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch die pensionierte Beamtin in Gestalt einer Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen, so die Richter.

In Kooperation mit

Deutsche Anwaltauskunft

Der "Fall des Monats" wird angeboten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltauskunft, dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV).