Muslimische Mädchen müssen am Schwimmunterricht teilnehmen - Fall des Monats 01/2017

Schulrechtsfall

Eltern muslimischer Mädchen dürfen ihre Töchter nicht vom Schwimmunterricht abhalten. So entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und bestätigte damit nun auch die übliche deutsche Rechtsprechung. Denn der Bildungsauftrag der Schulen stehe über religiösen Gründen.

Im vorliegenden Fall hatten zwei Familien aus Basel geklagt, da ihre Töchter am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen mussten. Die Schule war den Eltern der neun- und elfjährigen Mädchen bereits so weit entgegengekommen, dass sie einen sogenannten Burkini tragen durften. Die Schule garantierte außerdem, dass die beiden Schülerinnen eine eigene Umkleide, getrennt von den Mitschülern, bekommen würden. Das reichte den Familien allerdings nicht. Denn der Anblick leicht bekleideter Jungen störe die Religionsfreiheit der Mädchen, so die Eltern. Sie weigerten sich also, ihre Töchter zum Schwimmunterricht zu schicken und die Schule verhängte daraufhin ein Bußgeld von 325 Euro. Dagegen klagten die Eltern nun bis zur höchsten Instanz der europäischen Gerichtsbarkeit. 

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