Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt - Fall des Monats 10/2016

Schulrechtsfall

Stellt sich ein Lehrer in die Tür und verhindert so, dass seine Schüler nach Unterrichtsschluss das Klassenzimmer verlassen können, so handelt es sich dabei um Freiheitsberaubung. Das entschied das Amtsgericht Neuss. Einen leichten Stoß in den Bauch eines Schülers wertete es dabei nicht als Körperverletzung.

Da dem Musiklehrer einer Realschulklasse in Kaarsten der Unterricht zu unruhig wurde, entschied er, der Situation mit einer Strafarbeit Herr zu werden. Er ließ seine Schüler einen Wikipedia-Eintrag über den Geiger und Komponisten Paganini abschreiben. Nur wer bis zum Ende der Stunde damit komplett fertig war, durfte das Zimmer auch verlassen. Um sicherzugehen, dass kein Schüler unerlaubt gehen konnte, setzte er sich mit seiner Gitarre vor die Tür. Dabei ließ er sich von jedem, der den Raum verlassen wollte, den abgeschriebenen Artikel zeigen. Als ein Schüler schließlich versuchte, sich an dem Lehrer vorbeizudrücken, schlug ihm der Pädagoge leicht in den Bauch. Daraufhin verständigten Schüler die Polizei, die die Situation auflöste. Einige Eltern zeigten den Lehrer daraufhin wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung an.

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