Land haftet für DVD-Kopien - Fall des Monats 07/2014

Schulrechtsfall

Kopiert ein Lehrer DVDs mit Filmen für den Schulunterricht illegal, trägt das beschäftigende Land den Großteil der Verantwortung des Urheberrechtsverstoßes. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden und das Land Sachsen-Anhalt zu einer Schadensersatzzahlung von rund 7.850 Euro verpflichtet (Az. 7 O 1088/13). Der Lehrer muss nach dem Urteil des Amtsgericht Aschersleben eine Strafzahlung in Höhe von 2.000 Euro leisten.

Der Sachverhalt: Ein Lehrer und damaliger Leiter einer Kreismedienstelle hatte 36 DVDs für den Schulunterricht bestellt. Die Filme behandelten Themen wie Sinnesorgane, Wasser, Strom und weitere naturwissenschaftliche und medizinische Inhalte. Die DVDs hatte der Lehrer für den Bestand der Medienstelle kopiert, und nach einigen Wochen schickte der Lehrer die DVDs zurück an den Verlag. Dieser hatte dann den Verdacht, dass der Pädagoge die DVDs illegal kopiert habe, und stellte Strafanzeige. Die daraufhin durchgeführte Durchsuchung bestätigte die Vermutung. Die Kopien wurden beschlagnahmt, und der Verlag klagte auf Schadensersatz. Der Fall wurde vor Gericht verhandelt.

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