Keine Eignung als Lehrer wegen Schwarzfahrens - Fall des Monats 05/2017

Schulrechtsfall

Wird ein angehender Lehrer beim Schwarzfahren erwischt und versucht er dann, sich mit einer abgelaufenen Fahrkarte vor einer Geldstrafe zu drücken, so ist das versuchter Betrug. Eine bereits zugesicherte Stelle darf ihm deshalb auch wieder verweigert werden, urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 2 Sa 122/17).

Kontrolleure erwischten den angehenden Lehrer beim Schwarzfahren. Er zeigte daraufhin eine bereits abgelaufene Fahrkarte vor und versuchte so, einer möglichen Bestrafung zu entgehen. Die Kontrolleure ließen sich dadurch aber nicht täuschen und der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen versuchten Betrugs verurteilt. Ans Licht kam der Vorfall, als das erweiterte Führungszeugnis des Mannes überprüft wurde. Dort befand sich der Strafbefehl und der Mann verlor seine bereits zugesicherte Arbeitsstelle wieder. Das wollte er allerdings nicht auf sich sitzen lassen und ging vor Gericht.

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