Kein Recht auf anderes Schulbuch - Fall des Monats 03/2016

Schulrechtsfall

Eltern haben kein Recht darauf, dass ein Schulbuch ausgetauscht wird, weil sie sich an bestimmten Formulierungen stören. Die Erziehungsfreiheit des Vaters wird dadurch nicht beeinträchtigt, findet das Verwaltungsgericht Berlin und wies seine Klage ab (Az. VG 3 K 84.15).

Im Geschichtsunterricht eines Gymnasiums in Berlin behandelte die Klasse den Zweiten Weltkrieg. Als es um das Jahr 1944 ging und die Landung der alliierten Truppen in der Normandie, sprach das Geschichtsbuch von einer "Invasion". Das fand der Vater eines Schülers aber nicht hinnehmbar. Schließlich habe es sich bei der Militäroperation um eine Befreiung Frankreichs gehandelt. Auch die Bezeichnung "Offensive im Westen" verharmlose den Überfall der Nazis auf Frankreich und beleidige die dort gefallenen französischen Soldaten. Er fühlte sich als Franzose, der in Deutschland lebt, beleidigt und in seinem Grundrecht auf Erziehung verletzt. Er wollte das Buch deshalb aus dem Unterricht seines Sohnes verbannt haben.

Autor

Portrait von Deutsche Anwaltshotline
Deutsche Anwaltshotline

Zum Profil