Geld fürs Arbeitszimmer? - Fall des Monats 01/2014

Schulrechtsfall

Ausgaben für das notwendige "Homeoffice" können Lehrerinnen und Lehrer zwar von der Steuer absetzen, eine gesonderte Aufwandsentschädigung muss der Dienstherr dafür aber nicht zahlen. So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und wies mehrere Klagen beamteter Lehrer ab.

In drei Verfahren stritten Lehrer von niedersächsischen Gymnasien, um Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer erstattet zu bekommen. Die Kosten dafür würden nicht von ihrem Gehalt gedeckt. Dennoch müssten sie auch von zu Hause aus arbeiten, da in der Schule für Lehrerinnen und Lehrer keine kompletten Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nähmen heute viel mehr Zeit in Anspruch als früher, und die vorbereitende Arbeit sei in der Schule auch nicht möglich. Zudem verletze dies den Gleichheitsgrundsatz, wenn andere Beamten hinreichend ausgestattete Arbeitsplätze bekämen, den Lehrerinnen und Lehrern diese aber vorenthalten würden.

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