Fall des Monats: "Scheiße" sagt man nicht!

Schulrechtsfall

Im virtuellen Gästebuch auf der Schulhomepage der Adam-Riese-Realschule hat ein Schüler seinen Gedanken in beleidigender Weise Luft gemacht. Darf oder muss die Äußerung aus dem Gästebuch der Schule gelöscht werden?

Die Adam-Riese-Realschule in Jena betreibt seit langem eine eigene Homepage, in deren Gästebuch sich die Schülerinnen und Schüler verewigen können. Ein unbekannter Schüler der Abgangsklasse 10b nutzt die Gelegenheit, um seinem Ärger Luft zu machen. Er schreibt über den Lehrer Felix K.: "Immer diese Diskussionen um den Lehrer Felix K. - über so einen Haufen Sch..ße spricht man doch nicht andauernd." Der Schulleiter stellt die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse zur Rede. Die berufen sich auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Schulleiter ist sich unsicher: darf oder muss die Äußerung des Schülers aus dem Gästebuch der Schule gelöscht werden und besteht die Gefahr, wegen solcher Äußerungen zu haften?

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just law Rechtsanwälte

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit der Kanzlei just law.

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Juristenteam bis 2010

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