Fall des Monats: Rundmail mit Nebenwirkungen

Schulrechtsfall

Sekretärin Frau Sorgsam verschickt mit einer Eltern-Rundmail unwissentlich auch ein Schadprogramm, das auf den Empfänger-PCs alle Audio-Dateien vernichtet. Haftet sie oder ihr Dienstherr auf Schadensersatz?

Am staatlichen Isidor-Gymnasium in Würzburg (Bayern) erhielt die verbeamtete Sekretärin Frau Sorgsam vom Schuldirektor den Auftrag, per elektronischer Rundmail alle Eltern darüber zu informieren, dass aufgrund von notwendigen Bauarbeiten am Schulgebäude in den nächsten Wochen Schulstunden verlegt werden müssten und mit Lärmbelästigungen für die Schülerinnen und Schüler zu rechnen sei. Frau Sorgsam fertigte daraufhin eine entsprechende E-Mail an und verschickte sie an alle Eltern. Unbemerkt sandte sie dabei im Anhang der Rundmail auch ein Schadprogramm mit, welches sich heimlich auf ihrem Computer "eingenistet" hatte.