Fall des Monats: Mein Name - Dein Name
Das Alexander-von-Humboldt Gymnasium in Bonn möchte sich auf einer eigenen Website präsentieren. Die passende Domain humboldt-gymnasium-bonn.de wurde von dem Schüler Alexander für seine private Homepage registriert. Darf er das?
Das Alexander-von-Humboldt Gymnasium in Bonn möchte sich im Rahmen verstärkter Öffentlichkeitsarbeit mit einer eigenen Schulhomepage im Internet präsentieren. Nach einer kurzen Diskussion im Kollegium einigen sich die Lehrerinnen und Lehrer in einem demokratischen Abstimmungsverfahren auf den Domainnamen humboldt-gymnasium-bonn.de. Schuldirektor Klein schlägt vor, sich bei der zentralen Registrierungsstelle für Domains DENIC e. G. zu erkundigen, ob diese Domain schon vergeben ist. Von der DENIC e. G erfährt er, dass die Domain humboldt-gymnasium-bonn.de bereits registriert wurde. Der Schüler Alexander betreibt unter www.humbold-gymnasium-bonn.de eine eigene Homepage. Herr Klein fordert Alexander auf, den Domain-Namen humboldt-gymnasium-bonn.de nicht mehr zu verwenden. Der Schüler ist hingegen der Meinung, dass ihm das Recht an der Domain zusteht, da er den Namen zuerst bei der DENIC e. G. beantragt und registriert hat. Schuldirektor Klein möchte nun wissen, ob der Schule das Recht an dem Namen zusteht und ob sie möglicherweise die Übertragung der Domain verlangen kann?