Fall des Monats: Mehr Schein als Sein

Schulrechtsfall

Die 15-jährige Ann-Katrin registriert sich über einen Schul-PC bei einem Online- Grußkartendienst und bekommt kurz darauf eine Rechnung über 84 Euro geschickt.

Die 15-jährige Ann-Katrin möchte ihrer besten Freundin zum Geburtstag per E-Mail eine Grußkarte schicken. Sie googelt daher im Computerpool der Waterkant-Realschule - deren Rechner mit einer angepassten und stets aktualisierten Filtersoftware überwacht werden - nach dem Stichwort "Grußkarte" und findet einen Link zur Website "www.grusskarten-regal.de". Auf der Startseite des Angebots wird Ann-Katrin aufgefordert, sich anzumelden, damit sie auf mehrere tausend Grußkarten zugreifen und an einem Gewinnspiel teilnehmen kann. Da als Hauptpreis ein MP3-Player winkt, gibt sie ohne weiter nachzudenken ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse, ihre postalische Adresse sowie ihr Geburtsdatum an und akzeptiert durch Anklicken einer Checkbox die unmittelbar daneben verlinkten Nutzungsbedingungen des Anbieters. Was Ann-Katrin nicht weiß: Mit Absenden der Anmeldung kommt nach der Vorstellung des Anbieters ein Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit zustande, bei dem monatliche Kosten von 7 Euro netto entstehen. Abgerechnet werden soll für 12 Monate im Voraus, sodass mit Vertragsschluss 84 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden.