Fall des Monats: Jugendschutzbeauftragte fürs Schulweb?

Schulrechtsfall

Dieser Beitrag informiert Sie über die gesetzlichen Bestimmungen zur Bestellung von Jugendschutzbeauftragten für Schulwebseiten. Sie erhalten einen Überblick über das Anforderungsprofil und die Aufgabenbereiche der Beauftragten.

Die Projektgruppe "Wir im Netz" der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Mainz möchte nicht nur lo-net² nutzen, sondern auch eine eigene Schulhomepage erstellen. Die Schulplattform soll verschiedene Informationen anbieten und auch den virtuellen Austausch an der Schule fördern. Die Schülerinnen und Schüler können in verschieden Foren zu Themen wie "Erste Liebe - und dann?" ihre Meinung äußern und eigene Artikel schreiben. Im Bereich "Spiele" werden Empfehlungen für Computerspiele verlinkt und der "Kummerkasten" bietet ihnen die Möglichkeit sich über "Gewalt an der Schule" zu äußern. Die Lehrkräfte können in fachbezogenen Rubriken Inhalte erstellen und so beispielsweise auch Dokumentationen über den Zweiten Weltkrieg anbieten. Eine Suchmaschine soll allen Nutzerinnen und Nutzern das schnelle Auffinden von Beiträgen erleichtern. Stefan Simon, der projektleitende Lehrer, hat Bedenken wegen der jugendgefährdenden Inhalte und fragt einen befreundeten Anwalt, ob die Schulleitung eine Jugendschutzbeauftragte oder einen Jugendschutzbeauftragten bestellen muss.

Autorin

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Nadja Tholen

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