Behinderung und Beamtenstatus? Fall des Monats August

Schulrechtsfall

Einem angestellten Lehrer mit Behinderungsgrad von 30 Prozent darf eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten und somit der Beamtenstatus nicht verwehrt werden, nur weil er bereits einer unbefristeten Beschäftigung nachgeht. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az. L 6 AL 116/12).

Ein an Multipler Sklerose erkrankter Pädagoge arbeitete zunächst fünf Jahre lang als Beamter auf Probe. Danach erhielt er lediglich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wurde nicht verbeamtet, da es nicht ausgeschlossen sei, dass er dienstunfähig werde. Deswegen beantragte er die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, um somit Beamter auf Lebenszeit werden zu können. Die dafür zuständige Bundesagentur für Arbeit hatte den Antrag abgelehnt, da durch die unbefristete Beschäftigung keine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorliege. Demnach könne eine gesetzliche Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen nur dann erfolgen, wenn ein behinderter Mensch eine geeignete Stelle nicht besetzen oder behalten kann. Damit war der zu 30 Prozent behinderte Lehrer nicht einverstanden und klagte vor Gericht.

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