Arbeitszeitkonten bleiben abgeschafft - Fall des Monats 12/2016

Schulrechtsfall

Die Abschaffung von Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte an staatlichen Schulen ab dem Jahr 2014 ist rechtmäßig. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin und wies die Klage einer Studienrätin eines Gymnasiums ab (Az. VG 5 K 130.15).

Die Lehrerin hatte dagegen geklagt, dass die Arbeitszeitkonten ab 2014 abgeschafft werden sollten. Diese waren 2003 im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl von 24 auf 26 Wochenstunden für Gymnasiallehrer eingeführt worden. Auf das Arbeitszeitkonto wurden pro Schuljahr fünf Unterrichtstage gutgeschrieben, die vor Eintritt in den Ruhestand durch Freistellung abgeglichen werden sollten.

Mit der Neuregelung wird nun der weitere Aufbau von Unterrichtstagen auf das Zeitkonto eingestellt. Bereits angesammelte Tage können aber nach wie vor am Ende der Dienstzeit genommen werden oder ab dem 58. Lebensjahr durch eine Verringerung der Unterrichtsstunden. Außerdem sind nun zwei weitere sogenannte Präsenztage in den Sommerferien hinzugekommen. Das wollte die Studienrätin nicht hinnehmen, da sie ihre Arbeitszeiten gesteigert sah und der Fall ging vor Gericht.

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