Abmahnung wegen übler Nachrede - Fall des Monats 05/2014

Schulrechtsfall

Verschwundene Atteste: Bezichtigt eine angestellte Lehrerin ohne jeglichen Anhaltspunkt ihre Kollegen einer Unterschlagung, so erfüllt dies den Tatbestand der üblen Nachrede und rechtfertigt eine Abmahnung. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz (Az. 5 Sa 867/13).

Eine angestellte Lehrerin am Gymnasium bekam vom Arbeitgeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, bereits mehrere Abmahnungen. Unter anderem eine wegen des fehlenden Nachweises von Erkrankungen - diesbezüglich jedoch unberechtigt, wie sich im Nachhinein herausstellte: Die Schule hatte die Atteste verspätet an die Bezirksregierung weitergeleitet. Bei einem erneuten Krankheitsfall bat sie daher die zuständige Schulaufsichtsbeamtin, den Eingang ihrer Krankmeldungen zu bestätigen und zu prüfen, oder ob diese "wieder unterschlagen worden sind."

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