Abmahnung wegen Herabwürdigung - Fall des Monats 07/2016

Schulrechtsfall

Ein Lehrer muss mit einer Abmahnung rechnen, wenn er einen Schüler vor die Klasse zitiert und diesen sich selbst ohrfeigen lässt, weil er seine Hausaufgaben vergessen hat.

Der besagte Vorfall ereignete sich, als der Biologielehrer die Hausaufgaben seiner sechsten Klasse kontrollierte. Ein Schüler hatte diese offenbar vergessen. Daraufhin forderte der Lehrer ihn auf, sich vor die Klasse zu stellen und zu schämen. Der Junge ging daraufhin nach vorne und senkte beschämt seinen Kopf. Das reichte dem Lehrer aber nicht und er forderte den Buben auf, sich selbst zu "geißeln". Daraufhin ohrfeigte sich der Schüler selbst mehrmals, wobei der Pädagoge ihn aufforderte, härter zu schlagen.

Der Lehrer war bereits vorher negativ aufgefallen, weil er einer weinenden Schülerin der neunten Klasse nach einem missglückten Biologievortrag riet, sie möge woanders hingehen, wenn sie psychische Probleme habe. Außerdem kommentierte er eine Arbeit der passionierten Geigenspielerin, sie solle weiter Geige üben, denn mit Biologie werde es nichts. 

In beiden Fällen erhielt der Lehrer eine Abmahnung wegen der Herabwürdigung der Schüler. Doch dagegen wehrte er sich nun vor Gericht. Schließlich sei der Vorfall mit dem Sechstklässler nur als Scherz gemeint gewesen, der auch allgemein in der Klasse so empfunden wurde. Zu der Neuntklässlerin hätte er lediglich einen als "cool" einzustufenden Kommentar gemacht. 

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