65-jähriger darf unterrichten - Fall des Monats Oktober

Schulrechtsfall

Der Zwangsruhestand für einen 65-jährigen Lehrer ist Altersdiskriminierung. Dieser Meinung ist das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und gab einem Lehrer recht, der nach dem Eintritt ins Rentenalter weiterarbeiten möchte (Az. 9 L 2184/13.F).

Mit dem Ende des Schuljahres wäre der Studienrat im Alter von 65 Jahren regulär in den Ruhestand gegangen. Er aber wollte unbedingt weiterunterrichten. Die Arbeit erfülle ihn und er mache sie auch nach wie vor noch gut, wie er selbst meint. Das hessische Kultusministerium lehnte bereits seinen Antrag ab, den Ruhestand ein weiteres Jahr hinauszuschieben. Deswegen zog der Lehrer vor Gericht.

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