Schulbücher einscannen? - Fall des Monats 01/2015

Schulrechtsfall

Darf eine Lehrkraft die digitale Kopie eines Schulbuchs, das sie selbst besitzt, auch im Unterricht verwenden oder verstößt sie damit gegen das geltende Urheberrecht?

Tablets können Lehrkräften nicht nur den Alltag erleichtern, sondern auch die Büchertaschen. Statt die vielen schweren Bücher herumzuschleppen, werden sie eingescannt und sind als PDF-Dokument auf dem Smartphone oder dem Tablet dabei. Auch Notizen können digital eingefügt und jederzeit geändert oder angepasst werden. So praktisch diese Methode auch ist, sie ist nicht immer legal. Selbst dann, wenn der Lehrer die digitalen Kopien weder veröffentlicht noch präsentiert, kann der Scan an sich schon gegen das Urheberrecht verstoßen.

In Kooperation mit

Deutsche Anwaltshotline

Der "Fall des Monats" wird angeboten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltshotline.

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