Unterrichtsausschluss trotz Hyperaktivität - Fall des Monats 02/2015

Schulrechtsfall

Legt ein Schüler in der Schule ein gewalttätiges Verhalten an den Tag, kann es durchaus gerechtfertigt sein, ihn vom Unterricht auszuschließen. Doch für die Gewalttätigkeit könnte auch eine psychische Störung der Aufmerksamkeit der Grund sein. Das schützt den Schüler jedoch nicht unbedingt vor dem Schulausschluss, wie ein Fall aus einer Grundschule zeigt.

Ein Grundschüler, bei dem eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) diagnostiziert wurde, ist auf einen Mitschüler losgegangen, der bereits am Boden lag. Die Lehrerin beobachtete, wie der Junge dem Opfer dabei in den Rücken schlug. Bereits zuvor war der Schüler häufig wegen Beleidigungen und aggressivem Verhalten aufgefallen. Nach seinem Angriff wurde der Übeltäter mit sofortiger Wirkung für fünf Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Dagegen gingen seine Eltern vor Gericht, doch bekräftigte das zuständige Verwaltungsgericht Stuttgart die Ordnungsmaßnahme der Schule und wertete die Prügelei des Jungen als schweres Fehlverhalten.

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