Modernisierungen steuerlich absetzbar - Fall des Monats 06/2015

Schulrechtsfall

Modernisierungsmaßnahmen am Haus können bei einem häuslichen Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden. Ein wichtiges Urteil für Lehrkräfte, die sich zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet haben. Das Finanzgericht Münster hat hierzu eine Entscheidung gefällt (Az. 11 K 829/14 E).

Geklagt hatte ein selbstständiger Steuerberater, der in seinem Eigenheim ein Arbeitszimmer eingerichtet hatte. Die auf dieses Arbeitszimmer entfallenden 8 Prozent der Fläche und der Kosten hat der Mann als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht. Soweit ist das auch unproblematisch und wird regelmäßig von den Finanzämtern akzeptiert. Daraufhin renovierte der Mann allerdings sein Bad komplett und passte dazu die angrenzenden Flurstücke an. Insgesamt entstanden Kosten in Höhe von 38.000 Euro. Auch für diese Kosten wollte der Kläger 8 Prozent als Betriebsausgaben absetzen, immerhin gut 3.000 Euro. Doch das akzeptierte das Finanzamt nicht. Nach Ansicht des Amtes waren die Kosten rein private Ausgaben ohne Bezug zum Geschäft und somit auch nicht absetzbar.

In Kooperation mit

Deutsche Anwaltshotline

Der "Fall des Monats" wird angeboten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltshotline.

Autor

Portrait von Deutsche Anwaltshotline
Deutsche Anwaltshotline

Zum Profil