Unterrichtsausschluss wegen Beleidigung - Fall des Monats 01/2016

Schulrechtsfall

Beleidigt ein Schüler die Schulleiterin in einem Chat, so ist es gerechtfertigt, ihn 15 Tage lang vom Unterricht auszuschließen. Das beschloss das Verwaltungsgericht Stuttgart und lehnte damit auch gleichzeitig einen Eilantrag gegen den Schulausschluss eines 14-Jährigen ab.

Wie viele Jugendliche nutzte auch der Siebtklässler sein Smartphone, um per WhatsApp mit seinen Freunden zu chatten. Auch Gruppenunterhaltungen mit allen Klassenkameraden gleichzeitig sind dabei möglich. Der Junge hatte zu seiner Schulleiterin ein angespanntes Verhältnis und beschimpfte sie innerhalb eines solchen Klassenchats mehrfach explizit. Auch im Gespräch mit einem Mitschüler hielt sich der Jugendliche nicht zurück und wiederholte seine Beleidigungen. Als die Aussagen des Schülers ans Licht kamen, verwies ihn die Schule 15 Tage lang des Unterrichts. Er leugnete zwar, diese Aussagen selbst geschrieben zu haben, doch die Schule hielt an der Strafe fest.

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